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Sonntag, 30. November 2008
zur erinnerung
grundgesetz artikel 5, abs.(1)
jeder hat das recht, seine meinung in wort, schrift und bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen quellen ungehindert zu unterrichten. die pressefreiheit und die freiheit der berichterstattung durch rundfunk und film werden gewährleistet. eine zensur findet nicht statt.

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